IASB veröffentlicht Aktualisierung des IFRS für KMU
Der IFRS für KMU wurde 2009 als vereinfachte Alternative zu den vollständigen IFRS eingeführt. Er wird vom IASB etwa alle drei Jahre überarbeitet, wobei nicht automatisch alle Änderungen der Full-IFRS übernommen werden. Die aktuelle Überarbeitung begann 2019 und nach einem Entwurf 2022 und einem Addendum 2024 wurden nun die endgültigen Anpassungen beschlossen.
Wesentliche Änderungen
Die neue Version enthält grundlegende Überarbeitungen in mehreren Bereichen. Im Abschnitt zu Konzepten und grundlegenden Prinzipien wurden neue Bewertungs- und Angabevorgaben eingeführt, Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten überarbeitet und Konzepte wie Vorsicht, Unternehmensführung und Substanz über Form präzisiert. Beim Einzel- und Konzernabschluss wurde die Definition der Kontrolle an IFRS 10 angepasst, sodass ein Mutterunternehmen seine verbleibende Beteiligung an einem ehemaligen Tochterunternehmen künftig zum beizulegenden Zeitwert bewerten muss.
Im Bereich der Finanzinstrumente wurden die bisherigen Abschnitte zusammengeführt und an IFRS 9 angeglichen. Neue Vorgaben betreffen insbesondere die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Finanzgarantieverträge. Gleichzeitig entfällt die Option, die Regelungen aus IAS 39 anzuwenden. Ein neuer Abschnitt zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde aufgenommen, der auf den Vorschriften aus IFRS 13 basiert.
Auch die Regelungen zu Unternehmenszusammenschlüssen wurden überarbeitet. Die Definition eines Unternehmens wurde an IFRS 3 angepasst, und es gelten neue Vorschriften für die Bewertung von Eventualverbindlichkeiten sowie für bedingte Gegenleistungen. Im Bereich der Erlöserfassung wurde der entsprechende Abschnitt überarbeitet und in Erlöse aus Verträgen mit Kunden umbenannt. Der Standard basiert nun auf dem vereinfachten Fünf-Schritte-Modell aus IFRS 15, das speziell für KMU leichter anwendbar gestaltet wurde.
Hinweis: Die Änderungen treten ab dem 01.01.2027 in Kraft, eine vorzeitige Anwendung ist aber zulässig.
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