Hinweise der ESMA zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Zwischenberichterstattung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 13. Mai 2022 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der sie ihre Erwartungen an die Zwischenberichterstattung 2022

(Halbjahresfinanzberichterstattung, Quartalsfinanzberichterstattung) bezüglich der Auswirkungen der Ukraine-Krise erläutert.

Hervorgehoben werden die erheblichen Herausforderungen für die Geschäftstätigkeit und die Auswirkungen auf das globale Wirtschafts- und Finanzsystem.

Insbesondere weist die ESMA auf

  • ihre Erwartungen in Bezug auf Angaben in Zwischenberichten z. B. auf die strategische Ausrichtung und die Ziele, die Geschäftstätigkeit, die Finanzlage, den Cashflow und die ergriffenen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen
  • die Verfahren, die bei der Bewertung der Vermögenswerte befolgt werden sollten, z. B. bei der Wertminderung von nichtfinanziellen und finanziellen Vermögenswerten und
  • die erforderlichen Angaben in Abschlüssen hinsichtlich wesentlicher Unsicherheiten und Risiken der Unternehmensfortführung hin.


Die ESMA kündigte an, die Situation weiterhin genau beobachten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen oder zu empfehlen, um die Auswirkungen abzumildern. Dazu werde sie gegebenenfalls die bereitgestellten Leitlinien ergänzen oder zusätzliche Leitlinien zu anderen Fragen bereitstellen.

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