Finale Fassung IDW RS FAB 7 - Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften - veröffentlicht

Am 02.12.2024 hat der Fachausschuss Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer seine finale Stellungnahme zur Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften veröffentlicht.

Hauptgrund für die Überarbeitung waren die Neufassung des Personengesellschaftsrechts und Änderungen im Körperschaftsteuergesetz. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung. Gegenüber dem Entwurf wurden nur geringfügige inhaltliche Anpassungen und Klarstellungen bzw. Umformulierungen vorgenommen.

Änderungen der Rechtslage durch das MoPeG

Die Verlautbarung berücksichtigt die Änderungen der Rechtslage durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG. 

Das MoPeG hat beispielsweise zahlreiche Neuerungen für Personengesellschaften gebracht, darunter die Stärkung der Rechte von Kommanditisten und die Neuregelung der Gewinnverteilung im Handelsgesetzbuch. Darüber hinaus enthält die Verlautbarung eigenständige Ergänzungen und Klarstellungen. Diese betreffen unter anderem die Bilanzierung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderfällen (negativer Unterschiedsbetrag, Sachwertabfindung), die Konzernrechnungslegungspflicht bei Einheitsgesellschaften und die Definition des Eigenkapitals.

Hinweis IDW RS FAB 7 ist verpflichtend erstmals für die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. 

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