EU-Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an

Der Rat der Europäischen Union hat am 11.03.2025 das Mehrwertsteuerpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) verabschiedet, mit dem die Mehrwertsteuervorschriften der EU an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.

Das verabschiedete Paket setzt sich aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsverordnung zusammen und führt zu Änderungen in Bezug auf drei verschiedene Aspekte des MwSt-Systems.

Inhalt des ViDA-Pakets

Das nun beschlossene ViDA-Paket besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Ab dem 01.07.2030 werden digitale Meldepflichten auf Basis elektronischer Rechnungen für Unternehmer eingeführt, die Lieferungen oder sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Darüber hinaus werden die Verbesserung und die Ausweitung der einheitlichen Ansprechpartner für die einmalige Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat ab dem 01.01.2027 schrittweise umgesetzt. Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Verpflichtung der Plattformbetreiber, ab dem 01.07.2028 die Mehrwertsteuer auf kurzfristige Vermietungen und Personenbeförderungsleistungen zu entrichten, wobei die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Regelung erst ab dem 01.01.2030 anzuwenden.

Hintergrund 

Das Paket stellt einen wichtigen regulatorischen Fortschritt für die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa dar. Es legt den Grundstein für die flächendeckende Einführung der sogenannten E-Rechnung sowie digitaler Erklärungssysteme in der Europäischen Union. Deutschland hat mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes bereits einen ersten Schritt in Richtung verpflichtender E-Rechnung getan.

Nächste Schritte

Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung und die Durchführungsverordnung gelten unmittelbar, während die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.