EU-Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren im elektronischen Handel an

Die Europäische Kommission kündigt Maßnahmen an, um den Risiken zu begegnen, die von Importen mit geringem Wert ausgehen, die über Online-Händler aus Drittländern und über Marktplätze mit Händlern aus Drittländern verkauft werden.

Die europäischen Verbraucher sollen einem sicheren, hochwertigen und erschwinglichen Online-Handel nutzen können, während die Unternehmen von fairen Wettbewerbsbedingungen profitieren.

Hintergrund

Im vergangenen Jahr erreichten rund 4,6 Milliarden Billigsendungen (bis 150 EUR) die EU – doppelt so viele wie 2023 und dreimal so viele wie 2022. Viele dieser Sendungen verstoßen gegen EU-Recht. Dies führt zu mehr gefährlichen Produkten und unfairen Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler, die die hohen europäischen Produktstandards einhalten.

Angekündigte Maßnahmen

In der Mitteilung stellt die Kommission alle Instrumente vor, die der EU bereits zur Verfügung stehen, und weist auf Initiativen hin, die derzeit von den beiden Legislativorganen erörtert werden. Darüber hinaus werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um der Besorgnis über die Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte auf dem Markt zu begegnen.

Die Maßnahmen im Einzelnen: 

  • Zollreform, einschließlich der Aufforderung an die gesetzgebenden Organe, das vorgeschlagene Reformpaket zur Zollunion rasch anzunehmen, wodurch eine rasche Umsetzung neuer Vorschriften ermöglicht wird, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels zu schaffen. Dazu gehören die Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert und die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten, wie besserer Datenaustausch und Risikobewertung. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe ferner auf, weitere Maßnahmen, wie eine diskriminierungsfreie Bearbeitungsgebühr für in die EU direkt an die Verbraucher eingeführte E-Commerce-Artikel, in Erwägung zu ziehen, um die Skalierungskosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften durch Milliarden solcher Sendungen anzugehen.
  • Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren, einschließlich der Einleitung koordinierter Kontrollen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie koordinierter Maßnahmen zur Produktsicherheit, wie der allererste Produktsicherheits-Sweep, bei dem eine EU-weite, von den nationalen Regulierungsbehörden koordinierte Überprüfung von Websites durchgeführt wird, um festzustellen, ob die Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden. Dies sollte dazu führen, dass nicht konforme Waren vom Markt genommen werden und zur Erhebung von Nachweisen für die Risikoanalyse und ergänzende Maßnahmen beitragen. Die künftigen Kontrollen für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte, Waren oder Handelsströme werden im Rahmen der Risikoanalyse fortlaufend intensiviert. Je höher die Nichteinhaltungsrate ist, desto größer sollte die Wachsamkeit in den nachfolgenden Phasen sein, während Sanktionen Fälle systematischer Nichteinhaltung widerspiegeln sollten.
  • Schutz der Verbraucher auf Online-Marktplätzen, Hervorhebung von E-Commerce-Praktiken als klare Durchsetzungspriorität im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sowie von Instrumenten wie dem Gesetz über digitale Märkte und solchen, die für alle Händler gelten: die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und das Verbraucherschutznetz.
  • Nutzung digitaler Instrumente, die dazu beitragen können, die Überwachung der E-Commerce-Landschaft durch den digitalen Produktpass und neue KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte zu erleichtern.
  • Umweltschutz, einschließlich der Annahme des ersten Aktionsplans zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkt, und Forderung nach einer raschen Annahme der gezielten Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.
  • Stärkung von Verbrauchern und Händlern durch Sensibilisierungskampagnen zu Verbraucherrechten, Risiken und Rechtsbehelfsmechanismen.
  • Internationale Zusammenarbeit und internationaler Handel, einschließlich der Durchführung von Schulungen zu den EU-Produktsicherheitsvorschriften und der Bewertung etwaiger Beweise im Zusammenhang mit Dumping und Subventionierung.

Nächste Schritte

Die Kommission ruft alle Beteiligten auf, die in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen umzusetzen.

Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und in Absprache mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessengruppen wird die Kommission prüfen, ob die bestehenden Rahmenbedingungen und Durchsetzungsmaßnahmen ausreichend und angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden weitere Maßnahmen und Vorschläge in Betracht gezogen, um die Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts zu verbessern. 

Ansprechpartner

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