Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht

Am 27.08.2024 hat das BMF den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) publiziert.

Die Intention des Gesetzes ist die weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland sowie die Verbesserung der Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen. Diese Maßnahmen bauen auf dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz auf.

Angestrebte Änderungen

Die Änderungen betreffen insbesondere das HGB, die Börsenzulassungsverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapierprospektgesetz, das Börsengesetz, das AktG, das REIT-Gesetz, das Gesetz über elektronische Wertpapiere, das Investmentsteuergesetz, die Wirtschaftsprüferordnung, die Gewerbeordnung, das Kreditwesengesetz, das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Pfandbriefgesetz sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz. 

Anpassungen im Steuerrecht

Der Entwurf beinhaltet neben Änderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, welche den Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtern und das Venture-Capital-Ökosystem fördern sollen, 

auch Anpassungen im Steuerrecht. Diese umfassen:

  • Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen und
  • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“)

Im Kontext der Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor wird eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Bezieher sehr hoher Einkommen diskutiert. Dabei wird eine Ausweitung der bestehenden Regelungen für Risikoträger in systemrelevanten Banken auf nicht-systemrelevante Banken sowie Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften in Betracht gezogen.

Die Beseitigung von Hemmnissen für Investitionen in die Infrastruktur sowie in erneuerbare Energien stellt ein weiteres wesentliches Ziel dar. Die Änderungen des Investmentsteuergesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuches dienen der Schaffung eines rechtssicheren Investitionsrahmens für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur. Die Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandortes zielen zudem darauf ab, Investitionen in Venture Capital zu erleichtern. Für diesen Zweck wird es Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds zukünftig gestattet, in gewerbliche Venture-Capital-Fonds zu investieren, wobei eine Begrenzung des Umfangs der Investitionen nicht vorgesehen ist.

Eine weitere Maßnahme zielt auf die Erleichterung des Zugangs von Unternehmen zum Kapitalmarkt ab. Zu diesem Zweck soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Unternehmen Aktien mit einem geringeren Nennwert als ein Euro herausgeben können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Aktienkultur weiter zu fördern und somit den IPO-Markt als Exit-Kanal für Venture Capital zu stärken.

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