Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 28.01.2025 den Entwurf eines Anwendungshinweises zu DRS 20 zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. 

Der Entwurf behandelt das Zusammenwirken von Lageberichterstattung und ESRS-Berichtserfordernissen sowie die Frage nach dem ersten Geschäftsjahr für die ESRS-Übergangserleichterungen.

Der Anwendungshinweis wurde aufgrund der noch ausstehenden Umsetzung der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) in Deutschland und der damit verbundenen Unsicherheiten in der Praxis erforderlich.

Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. eine Konzernerklärung zu erstellen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 werden die ESRS erstmals und umfassend zur Anwendung kommen.

Bereits im Dezember 2024 hat das DRSC das Briefing Paper „ESRS als Rahmenwerk für eine nichtfinanzielle Erklärung“ veröffentlicht. Darin werden die wesentlichen inhaltlichen Überschneidungen zwischen den gesetzlichen Vorgaben des HGB, den Regelungen des DRS 20 zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie den Anforderungen der CSRD und der ESRS analysiert.

Hinweis: Stellungnahmen zum Entwurf E-DRSC AH 5 können bis zum 26.02.2025 eingereicht werden. 

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Ansprechpartner oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen weiter.