Entwurf der IDW-Verlautbarung zur HGB-Rechnungslegung von Personenhandelsgesellschaften

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS FAB 7) verabschiedet.

Der Entwurf berücksichtigt zum einen die Änderungen der Rechtslage, die durch das MoPeG und das KöMoG eingeführt wurden.

Zum anderen beinhaltet der Entwurf einige unabhängige Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen, insbesondere im Hinblick auf die bilanzielle Behandlung von Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen (negativer Differenzbetrag, Sachwertabfindung), die Konzernrechnungslegungspflicht im Falle sogenannter Einheitsgesellschaften sowie die Eigenkapitaldefinition.

Der Fachausschuss empfiehlt, den Entwurf der Verlautbarung bereits im Vorfeld anzuwenden.

Hinweis: Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30.09.2024 abgegeben werden. Der Entwurf kann auf den Seiten des IDW im Volltext abgerufen werden.

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