EFRAG empfiehlt, die Änderungen bei der Bewertung von Finanzinstrumenten zu übernehmen
Die EFRAG vertritt die Auffassung, dass die Änderungen sämtliche technischen Kriterien der IAS-Verordnung erfüllen und dem europäischen Gemeinwohl dienen. Aus diesem Grund empfiehlt sie, den Änderungsanträgen zuzustimmen.
Umfang der Änderungen
Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen einer Forderung von Interessengruppen, einige Aspekte der Anwendungsleitlinien für die Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten und die Bilanzierung der Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten über elektronische Zahlungssysteme zu präzisieren. Diese wurden im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Klassifizierung und Bewertung aufgeworfen und durch einen Antrag an das IFRS Interpretations Committee gestellt. Sie sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.
Ansprechpartner
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Thomas Donsbach
Partner, Steuerberater
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Dr. Stefan Grabs
Partner, Head of Sustainability, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability-Auditor IDW
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Dirk Klingbeil
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Jana Hesse
Partner, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
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Paula Holey
Partner, Steuerberaterin, Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.)
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Dr. Dirk Iwanowitsch
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Volker Jüsgen
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Arno Kramer
Partner, Wirtschaftsprüfer
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Kathleen Morgenstern
Partner, Steuerberaterin
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Oliver Schmitz
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Dr. Stephan Zitzelsberger
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Santosh Varughese
Managing Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Certified Public Accountant (U.S.)