EFRAG empfiehlt, die Änderungen bei der Bewertung von Finanzinstrumenten zu übernehmen

Die EFRAG hat eine abschließende Empfehlung zur Übernahme der Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) abgegeben.

Die EFRAG vertritt die Auffassung, dass die Änderungen sämtliche technischen Kriterien der IAS-Verordnung erfüllen und dem europäischen Gemeinwohl dienen. Aus diesem Grund empfiehlt sie, den Änderungsanträgen zuzustimmen.

Umfang der Änderungen

Die Änderungen entsprechen im Wesentlichen einer Forderung von Interessengruppen, einige Aspekte der Anwendungsleitlinien für die Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten und die Bilanzierung der Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten über elektronische Zahlungssysteme zu präzisieren. Diese wurden im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Klassifizierung und Bewertung aufgeworfen und durch einen Antrag an das IFRS Interpretations Committee gestellt. Sie sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

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