Breitere IFRS-Anwendung wirft Fragen auf

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach neuen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei den Bilanzierungspflichten.

Die CDU/CSU-Fraktion möchte in ihrer Kleinen Anfrage (20/11354) unter anderem wissen, welche Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz der Bundesregierung bekannt sind und, ob diese Handlungsbedarf hinsichtlich derzeit geltender Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsprinzips sieht.

Auch fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass das Handelsgesetzbuch als „vollwertiges Regelwerk der Rechnungslegung“ erhalten bleibt, wenn insbesondere die Einführung der globalen Mindestbesteuerung zu einer breiteren Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) führt.

In ihrer Anfrage weist sie darauf hin, dass die Mindestbesteuerung entgegen den Plänen der Ampelkoalition zum Bürokratieabbau zu einem „erheblichen Bürokratiezuwachs“ geführt habe. Mit der Mindestbesteuerung sei neben der internationalen Rechnungslegung, der Handelsbilanz und der Steuerbilanz eine weitere Ebene zur Ermittlung des Unternehmensergebnisses hinzugekommen.

Hinweis: In der Tat haben sich Handels- und Steuerbilanz in den letzten Jahren immer weiter voneinander entfernt, sodass eine Einheitsbilanz der Ausnahmefall ist. Die Unterschiede in der Bilanzierung und Bewertung führen zu großem Mehraufwand in Form von Bürokratie und Ermittlungskosten bei den Unternehmen. Daher stellt sich unter anderem die Frage, wie eine Annäherung der Bilanzierungsvorschriften ermöglicht werden könnte.

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