Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften: IDW ERS FAB 18 veröffentlicht

Vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) wurde ein Entwurf eines IDW-Positionspapiers zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 18) veröffentlicht.

Die vorliegende Stellungnahme soll die bisherige Fassung des IDW RS HFA 18 zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss ersetzen. 

Aktualisierung aufgrund des KöMoG und des MoPeG

Seit der letzten Änderung der IDW Stellungnahme IDW RS HFA 18 im Jahr 2014 haben neue Gesetze wie das KöMoG und das MoPeG die Rechnungslegung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern wesentlich beeinflusst. Der IDW ERS FAB 18 trägt diesen Änderungen Rechnung. 

Durch die Einführung des § 1a KStG im Rahmen des KöMoG können Personenhandelsgesellschaften ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2021 beginnt, auf Antrag steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt werden (optierende Gesellschaft). Diese Entscheidung kann auch Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung der Gesellschafter haben. Daher soll der IDW RS HFA 18 (Stand: 04.06.2014) entsprechend ergänzt und an die Besonderheiten der Optierung angepasst werden.

Darüber hinaus berücksichtigt der Entwurf die Auswirkungen des MoPeG, das im Wesentlichen zum 01.01.2024 in Kraft tritt und Änderungen in der handelsrechtlichen Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften mit sich bringt.

Die endgültige Fassung soll für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 30.06.2025 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung wird empfohlen.

Hinweis: Stellungnahmen zum Entwurf können bis Ende Mai 2025 abgegeben werden.

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