Beihilfen für Dekarbonisierung von Produktionsprozessen in der Industrie
Die Beihilfe soll Unternehmen, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegen, bei der Dekarbonisierung ihrer industriellen Produktionsprozesse unterstützen. Die von Deutschland angemeldete Regelung mit einem Budget von 4 Milliarden Euro wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem die Kommission den deutschen Aufbau- und Resilienzplan positiv bewertet und der Rat ihn angenommen hat. Die Regelung soll der deutschen Industrie helfen, die Treibhausgasemissionen in ihren Produktionsprozessen zu verringern. Die im Rahmen der Regelung geförderten Projekte reichen vom Bau von Schmelzwannen für die Glasproduktion, die mit Strom betrieben werden, bis hin zur Ersetzung herkömmlicher Stahlproduktionsverfahren durch mit Wasserstoff betriebene Direktreduktionsanlagen.
Wer wird von der Beihilfe profitieren?
Die Maßnahmen kommen Unternehmen zugute, die in Sektoren tätig sind, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, z.B. in der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie. Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte eine Emissionsreduzierung von 60 % innerhalb von drei Jahren und von 90 % innerhalb von 15 Jahren im Vergleich zu den besten verfügbaren konventionellen Technologien auf der Grundlage der ETS-Referenzwerte erreichen.
Die Projekte, die in den Genuss der Beihilfe kommen, werden im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt und anhand von zwei Kriterien eingestuft: (i) der niedrigste beantragte Beihilfebetrag pro vermiedener Tonne Kohlendioxid (CO2) (d.h. das Hauptkriterium) und (ii) die Geschwindigkeit, mit der die Projekte erhebliche CO2-Emissionsreduzierungen erzielen können.
Klimaschutzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form variabler jährlicher Zuschüsse im Rahmen von zweiseitigen Differenzverträgen, sogenannten „Klimaschutzverträgen“ mit einer Laufzeit von 15 Jahren, gewährt. Jedes Jahr erhalten die Begünstigten eine Zahlung oder zahlen einen Betrag an den Staat, der sich nach den Geboten der Begünstigten und der Entwicklung der relevanten Marktpreise, z.B. für Kohlenstoff oder Energie, im Vergleich zur herkömmlichen Technologie richtet.
Auf dieser Grundlage deckt die Maßnahme nur die tatsächlichen Mehrkosten ab, die durch die neuen Produktionsverfahren im Vergleich zu konventionellen Methoden entstehen. Wenn der Betrieb der geförderten Projekte billiger wird, müssen die Begünstigten die Differenz an die deutschen Behörden zurückzahlen. Infolgedessen kann der Gesamtbetrag der im Rahmen der Regelung ausgezahlten Beihilfe deutlich unter 4 Milliarden Euro liegen.
Hinweis: Mit dieser 4-Milliarden-Euro-Beihilferegelung werden Projekte unterstützt, die die Treibhausgasemissionen industrieller Produktionsprozesse in Deutschland erheblich verringern sollen. Sobald alle Fragen geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Beihilfe unter der Nummer SA.104880 im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.
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