BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für Konzernabschlüsse 2024 bekannt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlussprüfungen 2024 im kommenden Jahr bekannt gegeben. Neben den gemeinsamen europäischen Themen wird die BaFin insbesondere die Werthaltigkeit der bilanzierten Vermögenswerte prüfen.

Derzeit durchlaufen zahlreiche kapitalmarktorientierte Unternehmen eine Transformation zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und wirtschaftliche Herausforderungen werden auf ihre Resilienz getestet, was den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen kann. Bei Werthaltigkeitsprüfungen sind zudem Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund wird die BaFin bei Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse für das Jahr 2024 den Fokus auf die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte gemäß IAS 36 und IFRS 9 legen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Analysen und Annahmen transparent zu dokumentieren.

Sorgfältige Prüfung erforderlich

Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen aktuell sorgfältig prüfen müssen, ob Anzeichen für Wertminderungen bei nichtfinanziellen Vermögenswerten vorliegen. Sofern erforderlich, sollten sie zudem Wertminderungstests durchführen. Dies betrifft immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (z.B. Firmenwerte), Sachanlagen und sonstige immaterielle Werte. Die Unternehmensplanungen für diese Tests müssen auf nachvollziehbaren Annahmen basieren.

In Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschaftslage wird die Bilanzkontrolle zudem die Einbringlichkeit von Forderungen bei finanziellen Vermögenswerten einer besonderen Prüfung unterziehen.

Prüfungsschwerpunkte der ESMA

Im Oktober 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden festgelegt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Aspekte der Liquidität sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten. Die BaFin wird bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 auch diese Punkte berücksichtigen.

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