• Audit & Assurance

    Spezielle Prüfungsleistungen oder
    branchenspezifische Sonderprüfungen

Neben der Jahresabschlussprüfung existiert eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener branchenspezifischer- oder anlassbezogener Prüfungen. Um den Interessen von Gesellschaftern oder Kreditgebern gerecht zu werden, steigt auch der Bedarf an unabhängiger Beurteilung durch freiwillige (branchenspezifische) Sonderprüfungen und spezielle Prüfleistungen. Mit Erfahrung und Know-how steht Ihnen unsere Wirtschaftsprüfer hier jederzeit gerne hilfreich zur Seite.

Zu unseren Leistungen im Bereich Abschlussprüfung, spezielle Prüfleistungen und branchenspezifische Sonderprüfungen zählen u.a.
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfungen nach der Verpackungsverordnung
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Entgelte an das Duale Systeme (DSD) 
  • Prüfungen zur Antragstellung bezüglich Zuschüssen oder Beihilfen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 
  • Feststellung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
  • Prüfung besonderer Unternehmensformen
    • Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (KWG, WPHG)
    • Finanzanlagenvermittler (§ 24 FinVermV)
    • Versicherungsunternehmen
    • Pensionsfonds
    • Prüfung bestimmter Gewerbetreibender

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Eine Gesamtübersicht finden Sie auf unserer Ansprechpartnerseite.


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