Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025
Ab dem 01.01.2025 gilt eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Unternehmer sind dann verpflichtet, alle in ihrem Unternehmen angeschafften Registrierkassen und sonstigen elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die dazugehörige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu melden.