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    Audit & Assurance

    Agreed-Upon Procedures

Manchmal ist es notwendig, ausgewählte Prozesse, z.B. Kontrollverfahren, zu überprüfen. Zweck dieser Agreed-Upon Procedures ist die unabhängige Prüfung von Tatsachen ohne eigene Bewertung. Die Durchführung sog. vereinbarter Untersuchungshandlungen schafft Vertrauen innerhalb oder außerhalb Ihres Unternehmens. Wir schneiden unsere Leistung ganz individuell auf Sie zu und passen sie auf Ihre Bedürfnisse an.

Beispiele für vereinbarte Untersuchungshandlungen:
  • Mittelverwendungsprüfungen bei EU-Forschungsrahmenprogrammen
  • Abstimmung ausgewählter Bereiche der Bilanz und/oder der Gewinn- und Verlustrechnung im Zusammenhang mit Kreditprüfungen (Financial Covenants)

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Eine Gesamtübersicht finden Sie auf unserer Ansprechpartnerseite.


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