Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen mit ihrer Rechnungslegung dem Enforcement. Damit sind diese Unternehmen zusätzlichen Herausforderungen in der Rechnungslegung ausgesetzt. Am 1. Januar 2022 wurde das Enforcement-System in ein einstufiges hoheitliches Verfahren bei der BaFin überführt. Es ist wichtiger denn je, auch eine entsprechende Dokumentation hinsichtlich der Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften vorweisen zu können. Gerade wenn ein Enforcement-Verfahren eröffnet wird, ist professionelle Beratung von großer Bedeutung. Unsere Experten unterstützen Sie mit ihrer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Enforcement bei allen Herausforderungen, die Sie zu meistern haben.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Individuelle Vorbereitung auf das Enforcement-Verfahren
- Individuelle Analyse möglicher Prüfungsthemen und Entwicklung von Antwortstrategien auf alle Fragen der Enforcement-Prüfer
- Vorbereitung auf Gespräche mit dem Enforcement-Prüfer
- Verfassen von gutachterlichen Stellungnahmen zu bilanziellen Fragen
Ansprechpartner
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Eine Gesamtübersicht finden Sie auf unserer Ansprechpartnerseite.
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