Neue Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
96,1 Mio. Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen sind 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland festgesetzt worden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 30,5 Mio. Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12347) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke.
Darüber hinaus führt sie in Anlagen detaillierte weitere Informationen auf. Dazu gehört die Zahl der Betriebe und Beschäftigten, für die die FKS die Kontrollkompetenz hat, differenziert nach Wirtschaftszweigen. Auch die Zahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen und eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wird aufgeführt. Ebenso findet sich in der Antwort eine Aufstellung der erfolgten Schwerpunktprüfungen.
Hinweis: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist gesetzlich ermächtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, auf bzw. in denen Arbeiten verrichtet werden. Die Zollbeamten dürfen Geschäftsunterlagen einsehen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen können. Beschlagnahmen sind aber nicht zulässig. Zeigen sich Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, so hat die Zollbehörde andere zuständige Behörden, bspw. die Bundesagentur für Arbeit, die Betriebsprüfung der Deutsche Rentenversicherung oder die Gewerbebehörden informieren.
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