Neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren beschlossen
Die FASTER-Richtlinie soll Quellensteuerverfahren in der EU durch digitale Bescheinigungen, Schnellverfahren und standardisierte Meldesysteme vereinfachen, beschleunigen und sicherer machen, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Die wichtigsten Neuerungen:
1. Digitale Steuerbescheinigung (eTRC): Einführung einer einheitlichen, digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit, die den Zugang zu Schnellverfahren erleichtert.
2. Schnellverfahren:
- Steuererleichterung an der Quelle: Anwendung des reduzierten Steuersatzes direkt bei der Zahlung.
- Schnellerstattungssystem: Erstattung zu viel gezahlter Quellensteuer innerhalb einer festgelegten Frist.
3. Standardisierte Meldepflichten: Finanzintermediäre wie Banken müssen sich in nationale Register eintragen und standardisierte Informationen bereitstellen, um Steuerbetrug zu verhindern. Ein EU-Portal soll den Zugang zu diesen Registern erleichtern.
4. Flexibilität für Mitgliedstaaten: Staaten können bestehende Systeme behalten, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem dürfen sie Schnellverfahren bei Verdachtsfällen aussetzen, um Betrug zu prüfen.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2028 umsetzen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2030.
Hinweis: Die FASTER-Richtlinie wird grenzüberschreitende Investitionen erleichtern, da Anleger durch die digitale Steuerbescheinigung (eTRC) und das Schnellverfahren schneller von Doppelbesteuerung entlastet werden. Finanzintermediäre müssen sich auf strengere Meldepflichten und höhere Anforderungen an die Überprüfung von Steueransprüchen einstellen. Insgesamt werden die Verfahren effizienter und transparenter, wovon sowohl Steuerbehörden als auch Anleger profitieren.
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