Mindeststeuer: Amtlicher Vordruck für die Gruppenträgermeldung veröffentlicht
Am 01.01.2024 ist das Mindeststeuergesetz (MinStG) in Kraft getreten, das eine Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht, wenn bei Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro die Gewinne der Gruppenmitglieder in einem Staat mit weniger als 15 % effektiv besteuert werden.
Meldungen für den Veranlagungszeitraum 2024
Ab dem Wirtschaftsjahr 2024 müssen somit Unternehmensgruppen mit Sitz in Deutschland eine Gruppenträgermeldung, einen Mindeststeuer-Bericht (sog. GloBE Information Return; GIR) und eine Mindeststeuererklärung in Deutschland einreichen.
Ausführliche Informationen zum Themen finden Sie in unserer Mandanteninformation.
Hinweis: Voraussichtlich ab dem 02.01.2025 wird über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) eine elektronische Abgabe möglich sein.
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