Keine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen?

Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen scheint auf der Kippe zu stehen. Die informelle Arbeitsgruppe zum Wachstumschancengesetz hat sich u.a. auf den Verzicht der Meldepflicht verständigt.

Vergangene Woche zeigten sich erste Erfolge bei den Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz. Laut informierten Kreisen konnte die Vermittlergruppe in vielen Punkten eine umfassende Einigung mit Vertretern der Ampel-Koalition und der Union erzielen.

Wirksamkeit der Anzeigepflicht fraglich

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (BT-Drs. 20/6734) belegte deutlich, dass die Wirksamkeit des Instruments in Frage steht. So ergebe sich aus den seit 2020 abgegebenen rund 27.000 Meldungen lediglich eine Erfolgsquote von 0,08 %. Nach Ansicht des DStV stellt sich die Frage, ob mit der Meldepflicht nicht das Ziel verfehlt wird und der damit verbundene Aufwand unangemessen ist.

Hinweis: Ob der offizielle Vermittlungsausschuss den Vorschlägen in seiner Sitzung am 21.02.202 zustimmt, ist noch nicht gesichert.

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