Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses in Steuersachen
Ziel dieses Ausschusses ist es, dauerhaft verfügbare Panels bereitzustellen, die die Schiedsphase steuerlicher Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient mit Unterstützung eines Sekretariats durchführen. Die folgenden Staaten sind an den Verhandlungen beteiligt: Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden.
Multilaterale Verhandlungen basieren auf der Arbeit der FISCALIS-Arbeitsgruppe
Das Projekt baut auf den Vorarbeiten der EU-Arbeitsgruppe FISCALIS zur Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Art. 10 der EU-Streitbeilegungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017) auf. Diese Richtlinie regelt Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten über die Auslegung und Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Kann in einem Verständigungsverfahren keine Einigung erzielt werden, wird der Fall einem Streitbeilegungsverfahren unterzogen und an einen beratenden Ausschuss verwiesen. Alternativ sieht Art. 10 die Einrichtung eines Ausschusses für alternative Streitbeilegung (AfaS) vor, der auch als ständiges Gremium fungieren kann.
Potenziell erfasste Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Streitbeilegungsrichtlinie wurde in Deutschland 2019 in nationales Recht umgesetzt und stellt neben der EU-Schiedskonvention für Verrechnungspreise und Betriebsstättengewinnabgrenzung sowie den Schiedsklauseln in einigen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen eine weitere Rechtsgrundlage für Steuerstreitigkeiten dar. Ob der geplante ständige Streitbeilegungsausschuss auf Verfahren nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie beschränkt bleibt oder auch andere Schiedsverfahren erfasst, ist derzeit unklar.
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