DAC 9: Effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen durch Informationsaustausch der Verwaltungen

Im Rat der Europäischen Union wurde am 11.03.2025 eine politische Einigung über die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Besteuerung (DAC 9) erzielt.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die effektive Mindestbesteuerung von Unternehmen zu verbessern. So sollen die Erklärungspflichten multinationaler und großer inländischer Gruppen besser erfüllt werden.

Steuertransparenz

DAC 9 erweitert die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und erhöht die Steuertransparenz. Sie vereinfacht die Berichterstattung für Großunternehmen, verbessert den Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden und passt die Regeln an globale Mindestbesteuerungsstandards an.

Zudem wird ein Standardformular eingeführt, das den Vorgaben der G20/OECD entspricht. Multinationale Unternehmen und große inländische Konzerne müssen damit steuerrelevante Informationen melden. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Mio. Euro gilt ein Mindeststeuersatz von 15%.

Hintergrund

Am 08.10.2021 haben sich rund 140 Staaten im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS auf eine internationale Steuerreform geeinigt. Die Europäische Kommission hat am 22.12.2021 einen Richtlinienvorschlag zur EU-konformen Umsetzung von Pillar 2 vorgelegt.

Die „Pillar 2 Directive“ verpflichtet multinationale Unternehmen, eine zentrale Steuererklärung (TTIR) über die Muttergesellschaft oder eine designierte Meldebehörde einzureichen. 

Hinweis: Die formelle Verabschiedung des Rechtsaktes steht noch aus und soll demnächst erfolgen.

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