Bundesrat stimmt dem Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich zu

Am 14.02.2025 wurde das „Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ vom Bundesrat gebilligt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz am 30.01.2025 verabschiedet.

Der Gesetzentwurf regelt die fristgerechte Umsetzung wichtiger EU-Rechtsakte im Finanzmarktbereich in deutsches Recht. 

Wesentliche Regelungen

Diese Umsetzung wichtiger europäischer Rechtsakte im Bereich des Finanzmarktes in deutsches Recht umfasst insbesondere Teile der Omnibusrichtlinie (EU) 2023/2864, der Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen in Euro sowie Anpassungen an die Europäische Bankenrichtlinie (CRR). 

Darüber hinaus wird das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens angepasst, indem § 319 VAG an die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97 angepasst wird.

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist die geplante Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) bis Ende 2025. Da die übernommenen Risikopositionen sukzessive abgebaut werden und die Aufgaben und der Personalbestand der Behörde entsprechend zurückgehen, ist eine Fortführung aus verwaltungsökonomischer Sicht nicht mehr sinnvoll. 

Außerdem wird die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH in den Katalog der steuerbefreiten Kreditinstitute nach dem Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz aufgenommen, um eine rechtssichere Steuerbefreiung für ihre entwicklungspolitische Tätigkeit zu gewährleisten.

Über das Finanzmarktrecht hinaus sieht der Entwurf auch Änderungen im Finanzausgleichsgesetz vor. Für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 wird jeweils eine zusätzliche Zwischenabrechnung nach § 14 Abs. 3 FAG sowie eine weitere Verrechnung der Bundesergänzungszuweisungen nach § 16 FAG angeordnet. Diese sollen für das Jahr 2022 im Jahr 2025 und für das Jahr 2023 im Jahr 2026 erfolgen.

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