Anhebung der Freigrenze für Geschenke

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (WCG) hat der Gesetzgeber die Freigrenze für als Betriebsausgabe abzugsfähige Geschenke an die Inflation angepasst.

Mit BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 12.07.2024 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.03.2024 angepasst.

Danach gilt die Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro zum 01.01.2024.

Hinweis: Bei Geschenken im geschäftlichen Bereich aller Art schaut das Finanzamt besonders genau hin. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich vor dem Schenken versierten steuerlichen Rat einzuholen. Gerne beraten wir Sie! 

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