Ab 2025 wendet Deutschland grundsätzlich das Multilaterale Instrument (MLI) an
Das Multilaterale Instrument zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen, kurz BEPS-MLI, ist ein zentrales Element des OECD/G20-Projekts zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Dieses Instrument wurde entwickelt, um Steuervermeidungsstrategien multinationaler Unternehmen durch Gewinnverlagerung und Ausnutzung von Steuerschlupflöchern in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu bekämpfen.
Hintergrund und Ziele
Traditionell basiert das internationale Steuerregime auf bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Mit weltweit über 3.000 solcher Abkommen ist deren Anpassung an die globalen Herausforderungen der Steuervermeidung jedoch zeitaufwändig und komplex. Das BEPS-Projekt hat 15 Aktionspunkte identifiziert, von denen einige direkt auf die Verbesserung der DBA-Struktur abzielen. Das BEPS-MLI ermöglicht es, diese Maßnahmen effizient und konsistent in bestehende Abkommen zu integrieren, ohne dass jedes DBA einzeln neu verhandelt werden muss.
Das MLI verfolgt folgende Hauptziele:
- Bekämpfung von Steuervermeidung: Durch Maßnahmen wie die Einführung von Anti-Missbrauchs-Regeln soll die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen verhindert werden.
- Schließung von Regelungslücken: Es werden Standards implementiert, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, ohne Raum für doppelte Nichtbesteuerung zu lassen.
- Förderung von Transparenz: Die neuen Regelungen sollen zu einer besseren Abstimmung zwischen Steuerverwaltungen und einer gerechteren Besteuerung führen.
Struktur und Funktionsweise des BEPS-MLI
Das BEPS-MLI ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der es den Unterzeichnerstaaten ermöglicht, spezifische BEPS-Maßnahmen in ihre bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das BEPS-MLI bietet eine flexible Struktur, die es den Staaten ermöglicht, bestimmte Bestimmungen entsprechend ihren politischen und rechtlichen Bedürfnissen anzunehmen oder abzulehnen (Opt-in- und Opt-out-Optionen).
Wichtige Inhalte des MLI:
- Principal Purpose Test (PPT): Allgemeiner Missbrauchstest, der sicherstellt, dass Steuervergünstigungen nur dann gewährt werden, wenn sie nicht der Steuerumgehung dienen.
- Modification of Permanent Representation: Regeln, die eine künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus verhindern sollen.
- Schiedsverfahren: Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten bei der Anwendung von DBA.
- Hybride Gestaltungen: Maßnahmen zur Beseitigung von Doppelbesteuerungs- oder Nichtbesteuerungsproblemen durch hybride Gestaltungen.
Umsetzung in der Praxis
Deutschland hat am 07.06.2017 das BEPS-MLI zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unterzeichnet. und sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden: Zunächst wurden mit anderen Staaten Regelungen vereinbart, die anschließend durch ein nationales Gesetz ratifiziert und der OECD notifiziert wurden. Von den 33 vereinbarten Regelungen hat Deutschland neun durch Gesetz in nationales Recht umgesetzt. Einige ursprünglich vorgesehene Anwendungen, z.B. für die DBA mit Österreich und Luxemburg, wurden bilateral angepasst. Die Anwendung auf die DBA mit Italien und der Türkei verzögert sich, da diese Staaten das BEPS-MLI noch nicht ratifiziert haben.
Am 07.02.2024 wurde der Regierungsentwurf eines BEPS-MLI-Umsetzungsgesetzes vorgelegt, mit dem die BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen in neun DBA umgesetzt werden. Das Gesetz ist am 20.06.2024 in Kraft getreten. Die Regelungen betreffen unter anderem Verständigungsverfahren, Betriebsstätten und Immobiliengesellschaften. Die Änderungen sind bei der Anwendung der DBA zu berücksichtigen, z.B. bei Quellensteuerentlastungen, die an eine Mindesthaltedauer geknüpft sind.
Um die Änderungen anzuwenden, muss der OECD der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens notifiziert werden. Nach erfolgter Notifikation am 02.10.2024 gelten die Änderungen für Kroatien, Griechenland, Ungarn, Malta, die Slowakei und Spanien ab dem 01.01.2025. Für Frankreich ist dieser Zeitpunkt von einer Bestätigung durch Frankreich abhängig. Für Japan und die Tschechische Republik stehen die Notifikationen noch aus.
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