Die fortschreitende Internationalisierung und Globalisierung von Unternehmen und Wirtschaftsbeziehungen führt zu einer steigenden Bedeutung des internationalen Steuerrechts – nicht nur in großen Unternehmen, sondern auch im Mittelstand.
Mit dem Grenzübertritt stellen sich für Sie als Unternehmer viele komplexe Fragen. Ob Sie nun eine Unternehmensgründung im Ausland planen oder ob es um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen geht: Unsere Experten beraten bei grenzüberschreitenden Fragen des internationalen Steuerrechts, schlagen steueroptimierte Lösungen vor und helfen bei deren Umsetzung, von der Optimierung der grenzüberschreitenden Steuerquote bis zur Repatriierung Ihrer Auslandsgewinne. Ebenso beraten wir bei der Gründung deutscher Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen und der steuerlichen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit deutschen Partnern.
Auslandsaktivitäten, vor allem in den Bereichen Internationale Steuerberatung und internationales Steuerrecht, bedürfen einer besonders engen Führung und intensiven Begleitung. Wir betreuen Ihre internationalen Aktivitäten mit einem umfangreichen Leistungsspektrum. Daher unterstützen wir Sie z.B. auch beim Controlling des operativen Betriebes oder bei Fragen der Mitarbeiterentsendung.
Mit unseren internationalen Partnern ermöglichen wir die schnelle und effiziente Bearbeitung von Problemen multinational tätiger Unternehmen. Für den individuellen Bedarf unserer Mandanten stellen wir ein internationales Team mit Beratern aus den entsprechenden Ländern bereit. Dabei stehen auch unsere ausländischen Kollegen für unseren Grundsatz: Unternehmer beraten Unternehmer.
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