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Öffentlicher Sektor

Die öffentliche Hand und ihre Unternehmen stehen vor einzigartigen Herausforderungen, die eine spezielle Herangehensweise erfordern. Die zuverlässige Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge und die Sicherung der finanziellen Stabilität der öffentlichen Haushalte sind tägliche Anliegen für alle Beteiligten. Lösungsansätze zu finden, die Raum für eine zukunftsorientierte Entwicklung der öffentlichen Haushalte schaffen und die politischen Gremien eng in die Entscheidungsprozesse einbinden, ist von großer Bedeutung.

Besonderheiten der Wirtschaftsprüfung bei Beratung und Prüfung des öffentlichen Sektors

Bei der Prüfung und Beratung der öffentlichen Hand müssen zahlreiche Besonderheiten berücksichtigt werden. Dies umfasst sowohl umsatz- und ertragsteuerliche Sonderregelungen als auch kommunalrechtliche, gebührenrechtliche und vergaberechtliche Rahmenbedingungen. Zusätzlich müssen bei der Prüfung von kommunalen Einrichtungen und Unternehmen die Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes, kommunalrechtliche Bestimmungen oder beispielsweise das Energiewirtschaftsrecht beachtet werden.

Wir verfügen über die notwendige Expertise in all diesen Bereichen und Themen. Unsere Fachleute sind mit den spezifischen Anforderungen der öffentlichen Hand vertraut und können maßgeschneiderte Lösungen bieten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge effizient zu erfüllen und die finanzielle Stabilität Ihrer öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz in der Beratung der öffentlichen Hand.

Unsere Prüfungs- und Beratungs-Leistungen für den öffentlichen Sektor

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten und bieten umfassende Prüfungsleistungen für Ihr Unternehmen an.
Zusätzlich stehen wir Ihnen auch mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Beratung in allen steuerlichen Fragestellungen insbesondere auch von § 2b UStG und der Einführung von Tax Compliance Managementsystemen
  • Beratung bei der Ausgliederung von Tätigkeiten auf Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände etc. oder Gesellschaften in Privatrechtsform
  • Gestaltung und Realisierung von ÖPP- bzw. PPP-Projekten
  • Prüfung und Erstellung von Jahres-, Konzern- sowie Gesamtabschlüssen nach den handelsrechtlichen Vor­schriften bzw. den jeweiligen kommunal- und landesrechtlichen Vorschriften
  • Prüfungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Prüfung von Gebührenkalkulatio­nen und Nachkalkulationen nach dem KAG, Preisprüfung nach VO PR 30/53 in Verbindung mit den LSP
  • Prüfungen von Wirtschaftsplan-/ Haushaltsplanabrechnungen

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Wenden Sie sich gerne an unseren Spezialisten.

Eine Gesamtübersicht finden Sie auf unserer Ansprechpartnerseite.

Dr. Dirk Iwanowitsch

Partner, Wirtschaftsprüfer

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