Omnibus-Initiative: DRSC veröffentlicht Briefing Paper
Die Europäische Kommission (KOM) hat am 26.02.2025 Vorschläge zum Bürokratieabbau für Unternehmen veröffentlicht. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere der sog. Omnibus 1, der zwei ÄnderungsRL-E und eine delegierte ÄnderungsVO umfasst.
Die ÄnderungsRL-E 81 befasst sich mit Änderungen der AbschlussprüferRL, der BilanzRL, der CSRD und der CSDDD. Es gibt Vorschläge zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD in der ÄnderungsRL-E 80. Im Rahmen des Omnibus 1 wurden auch Änderungen der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) veröffentlicht.
Die KOM hat eine zügige Verabschiedung vorgeschlagen, um den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu geben und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei hat sie bewusst zeitliche und inhaltliche Aspekte in zwei ÄnderungsRL-E getrennt, um ggf. eine zeitlich schnellere Verabschiedung zu ermöglichen.
Die Veröffentlichung markiert den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, in dem die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament beginnen. Omnibus 1 stellt somit noch nicht den endgültigen Rechtsstand dar, die Vorschläge der KOM können im Gesetzgebungsverfahren noch geändert werden. Da es sich bei den beiden ÄnderungsRL-E des Omnibus 1 um EU-Richtlinien handelt, müssen die EU-Mitgliedstaaten diese Änderungen zudem in nationales Recht umsetzen, damit sie in der Unternehmenspraxis wirksam werden.
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