Fortführung der Unternehmenstätigkeit: Neuer Standard ISA 570 (Revised 2024) veröffentlicht

Am 09.04.2025 veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) nach Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) die überarbeitete Fassung des International Standard on Auditing (ISA) 570.

Die wesentlichen Neuerungen wurden unter dem Titel „ISA 570 (Revised 2024) - Going Concern“ veröffentlicht. Der Standard regelt die Prüfung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und wurde inhaltlich umfassend überarbeitet, um den gestiegenen Anforderungen an Transparenz, Prüfungsqualität und Kommunikation gerecht zu werden, so die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Mehr Transparenz – sowohl für Prüfer als auch Stakeholder

Die neue Fassung des ISA 570 bringt nicht nur klarere Definitionen und erweiterte Prüfungspflichten mit sich, sondern stärkt auch die Kommunikation zwischen Abschlussprüfern, Unternehmensverantwortlichen und externen Stakeholdern. Ziel ist es, potenzielle Risiken für die Unternehmensfortführung noch früher zu erkennen und nachvollziehbarer zu dokumentieren – insbesondere vor dem Hintergrund globaler wirtschaftlicher Unsicherheiten.

Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570

Zu den zentralen Änderungen zählt unter anderem die nun eindeutiger gefasste Definition des Begriffs „wesentliche Unsicherheit“ im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Diese Begriffsbestimmung soll dazu beitragen, dass Prüfer und Adressaten der Abschlussprüfung ein klareres gemeinsames Verständnis über potenzielle Risiken erhalten, die das Fortbestehen eines Unternehmens gefährden könnten.

Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die risikoorientierten Prüfungshandlungen deutlich verschärft. Künftig müssen Abschlussprüfer bei ihrer Risikobeurteilung systematischer und tiefgehender analysieren, ob Ereignisse oder Umstände vorliegen, die erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens aufwerfen könnten.

Eine weitere zentrale Neuerung betrifft den Betrachtungszeitraum, innerhalb dessen die Fortführungsprognose zu beurteilen ist. Während bislang der Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag maßgeblich war, wird künftig der Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ab dem Tag der Genehmigung („approval“) des Jahresabschlusses berücksichtigt. Diese Ausweitung trägt der Realität vieler Unternehmen Rechnung, in denen sich kritische Entwicklungen oft erst nach dem Bilanzstichtag konkret abzeichnen.

Auch die Beurteilung der Einschätzung des Managements zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird künftig umfassender geprüft. Neben den angewandten Methoden und zugrundeliegenden Annahmen sollen Prüfer verstärkt auch die Datenbasis sowie ihre eigene kritische Grundhaltung dokumentieren und offenlegen. Dadurch soll die Qualität der Prüfungsurteile weiter gesteigert und das Vertrauen in die Prüfungsergebnisse gestärkt werden.

Nicht zuletzt werden die Anforderungen an die Kommunikation des Abschlussprüfers erweitert. So ist künftig eine deutlich klarere und explizitere Darstellung der Verantwortung des Prüfers in Bezug auf die Fortführungsannahme im Bestätigungsvermerk erforderlich. Zudem steigen die Erwartungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen sowie mit externen Dritten, etwa Investoren oder Aufsichtsbehörden.

Insgesamt zielt der überarbeitete ISA 570 (Revised 2024) darauf ab, das Prüfungsverfahren im Hinblick auf die Unternehmensfortführung zu modernisieren, zu präzisieren und an die aktuellen Herausforderungen der Praxis anzupassen. Damit leistet der Standard einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens in die Aussagen der Unternehmensberichterstattung – sowohl für die prüfende Zunft als auch für alle externen Interessengruppen.

Hinweis: Der geänderte Standard ist erstmals für Abschlussprüfungen anzuwenden, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen. Bei kalendergleichen Geschäftsjahren wirken sich die Änderungen somit erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027 aus. 

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