Koalitionsvertrag: Steuerpolitische Maßnahmen im Überblick

Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag steuerpolitische Maßnahmen angekündigt, darunter eine mögliche Senkung der Einkommensteuer, eine Senkung der Körperschaftsteuer sowie Investitionsanreize durch eine degressive Abschreibung. Außerdem ist ein Sondervermögen für öffentliche Investitionen geplant.

Die im April 2025 gebildete Koalition aus CDU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen angekündigt, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Einkommensteuer

Für das Jahr 2027 stellt die Koalition eine Senkung der Einkommensteuer in Aussicht. Ob und in welchem Umfang diese erfolgt, soll von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig gemacht werden. Ziel ist eine mögliche steuerliche Entlastung von privaten Haushalten. Beibehalten werden soll hingegen der Solidaritätszuschlag.

Die Koalition plant auch verschiedene steuerliche Anpassungen mit Bezug zur Arbeitswelt. So soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch eine praxisnähere Ausgestaltung des Steuer- und Sozialversicherungsrechts erleichtert werden. Auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft soll steuerlich gefördert werden.

Überstundenzuschläge, die über die tarifliche oder tarifähnliche Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen künftig steuerfrei sein. Für Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, ist eine monatliche Steuerfreiheit von bis zu 2.000 Euro vorgesehen. Auch Prämien, die beim Wechsel von Teilzeit in dauerhafte Vollzeit gezahlt werden, sollen steuerlich begünstigt werden. 

Außerdem soll die Entfernungspauschale zum 01.01.2026 von 30 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer erhöht werden.

Des Weiteren soll eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen besser kontrollieren zu können und die Transparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen.

Körperschaftsteuer

Ab dem Jahr 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt werden. Geplant ist eine Reduktion um insgesamt fünf Prozentpunkte, verteilt über fünf Jahre (jeweils ein Prozentpunkt pro Jahr). Auch Personengesellschaften sollen davon profitieren, weshalb insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG deutlich verbessert werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die Einkünfte neu gegründeter Unternehmen in Zukunft der Körperschaftssteuer unterliegen.

Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer sind zwei wesentliche Maßnahmen vorgesehen. Zum einen soll das Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer reformiert werden. Geplant ist die Umstellung auf ein Verrechnungsmodell, bei dem die Steuer nicht mehr bei der Einfuhr entrichtet werden muss, sondern im Rahmen der regulären Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden kann. Ziel ist es, die Liquiditätssituation der Unternehmen insbesondere im Importgeschäft zu verbessern.

Zum anderen plant die Koalition, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft zu senken. Ab dem 01.01.2026 soll hierfür der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.

Degressive Abschreibung

Für die Jahre 2025 bis 2027 wird eine degressive Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen eingeführt. Unternehmen können dabei bis zu 30 % der Investitionssumme steuerlich geltend machen. Die Regelung soll zeitlich befristet gelten.

Bürokratieabbau

Zur Vereinfachung administrativer Prozesse und zur Steigerung der Effizienz in der öffentlichen Verwaltung plant die Koalition die Einführung einer zentralen digitalen Plattform für Verwaltungsleistungen. Diese soll es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ermöglichen, Behördengänge weitgehend digital und gebündelt abzuwickeln.

Ergänzend dazu ist die Erarbeitung einer umfassenden Modernisierungsagenda vorgesehen. Diese soll zentrale Reformschritte zur Weiterentwicklung staatlicher Strukturen bündeln und dabei auch Vorschläge der parteiübergreifenden Initiative „Für einen handlungsfähigen Staat“ einbeziehen.

Globale Mindeststeuer

An dem Grundsatz der globalen Mindeststeuer für Großkonzerne soll festgehalten werden. Auf internationaler Ebene sollen jedoch die Arbeiten an einer nachhaltigen Vereinfachung der Mindestbesteuerung unterstützt werden. Parallel dazu wollen sich die Koalitionsparteien auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass daraus keine Nachteile für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb entstehen.

Sonstige Maßnahmen

Die Koalition plant eine Reihe von Maßnahmen mit steuerlichem Bezug, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer betreffen. Auf europäischer Ebene engagiert sich die Bundesregierung für eine Anhebung der Schwelle, ab der Unternehmen als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) klassifiziert werden. Das Ziel besteht darin, eine größere Anzahl von Betrieben in den Anwendungsbereich europäischer KMU-Regelungen zu integrieren und ihnen somit die entsprechenden Vorteile zu verschaffen.

Im Bereich der Immobilienbesteuerung soll die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für energetische Sanierungen auch bei ererbten Immobilien ermöglicht werden. Dadurch erfolgt eine Erweiterung der bestehenden Förderung und die Schaffung eines zusätzlichen Anreizes für klimafreundliche Investitionen in Bestandsimmobilien.

Für den Einzelhandel ist ab dem 01.01.2027 die Einführung einer bundesweiten Registrierkassenpflicht vorgesehen. Diese Regelung wird für alle Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro gelten und dient der besseren Nachvollziehbarkeit von Bargeldtransaktionen.

Darüber hinaus ist im Bereich der steuerlichen Forschungsförderung eine deutliche Anhebung sowohl des Fördersatzes als auch der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage geplant. Zudem ist eine Vereinfachung des Antragsverfahrens für die steuerliche Forschungszulage vorgesehen, mit dem Ziel, insbesondere den Zugang für kleinere forschungsaktive Unternehmen zu erleichtern.

Sondervermögen

Die Koalition plant die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro. Dieses soll über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzliche Investitionen ermöglichen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und Klimaschutz. Die Finanzierung des Sondervermögens soll außerhalb des regulären Haushalts erfolgen.

Hinweis: Die Koalitionsvereinbarung wird in der SPD über einen Mitgliederentscheid abgestimmt. Die Abstimmung in der CDU erfolgt auf einem kleinen Parteitag. In der CSU trifft der Parteivorstand die Entscheidung.

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