CSDDD: Lieferkettenrichtlinie auf der Zielgraden?
Die Belgier haben das bereits im Dezember ausgehandelte Ergebnis angepasst, um das Ziel zu erreichen. Die Richtlinie soll nun für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern und einer Umsatzschwelle von 300 Millionen Euro gelten, anstatt wie bisher ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz. Zudem soll die zivile Haftung aufgeweicht werden. Deutschland hat bereits ein nationales Lieferkettengesetz, das für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern gilt.
Die ursprünglichen Vorgaben waren auf Vorbehalte bezüglich kleinerer Unternehmen gestoßen. Die Kritik bezog sich vor allem darauf, dass die sog. KMU indirekt die Belastung der Nachweispflichten innerhalb der Lieferketten von größeren Unternehmen aufgebürdet bekommen würden. Durch die Anpassungen am Richtlinientext werden einige der bestehenden Probleme für KMU gelöst, indem von größeren Unternehmen verlangt werde, einen Teil der administrativen und finanziellen Last zu übernehmen.
Hinweis: Soll die EU-Richtlinie noch vor den Europawahlen im Juni verabschiedet werden, drängt die Zeit. Die nächste Möglichkeit, die Abstimmung über die Richtlinie auf die Tagesordnung des EU-Ministerrats zu setzen, besteht am Freitag, den 15.03.2024.
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